Das in Deutschland rechtlich verankerte Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt nicht für alle. Nur (werdenden) Müttern, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch Heimarbeiterinnen, Hausangestellten, geringfügig Beschäftigten, weiblichen Auszubildenden und unter bestimmten Voraussetzungen auch Schülerinnen und Studentinnen steht das Recht auf Mutterschutz zu. Für selbstständige Frauen jedoch gibt es aktuell keine Möglichkeit, das wirtschaftliche Risiko „Schwangerschaft/Geburt“ abzusichern. Etwaige Betriebsausfallversicherungen, Inhaberausfallversicherungen usw. decken die Zeit des Mutterschutzes in der Regel nicht ab. Auch das Krankentagegeld ist für Selbstständige kein geeignetes Instrument, den Mutterschutz finanziell abzusichern. Es sollte daher für selbstständige Schwangere ein Instrument geschaffen werden, mit dem, wie bei Angestellten, alle gleichermaßen für die Kosten des Mutterschutzes aufkommen. Keine Unternehmerin sollte sich zwischen Betrieb und Familie entscheiden müssen.
