Wenn sich Paare (weiteren) Nachwuchs wünschen, darf an erster Stelle dieser Überlegung nicht die finanzielle Machbarkeit stehen.
Die Idee des Generationenvertrags besteht darin, dass die junge, erwerbstätige Generation für Erziehung und Unterhalt der Kinder (Folgegeneration) sorgt und gleichzeitig durch Pflichtbeiträge die laufenden Renten der älteren Generation, die bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden ist, finanziert. Dies kann nur gelingen, wenn wir wieder eine stabile Familien- & Sozialpolitik auf die Beine stellen und Anreize schaffen, eine Familie zu gründen bzw. zu vergrößern.
Damit Familien (Mütter und Väter gleichermaßen) wieder „handlungsfähig“ sind, muss das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt und gefördert werden. Es muss sich für Mütter lohnen, einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen – ergo darf der Verdienst aus dieser Beschäftigung nicht für die gleichzeitig notwendige Kinderbetreuung aufgefressen werden.